Allgemeine Geschäftsbedingungen im Immobilienbereich

Gemäß dem Immobilienmaklergesetz vom 10. Oktober 2007 erlässt PREMIUM NEKRETNINE mit Sitz in Opatija, M. Tita 162/3, als Makler die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) regeln die Grundsätze und Verhaltensregeln zwischen dem Immobilienvermittlungsbüro (im Folgenden: Makler) und einer natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden: Auftraggeber), die das in einen schriftlichen Vermittlungsvertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrages.
Mit diesen Grundsätzen und Verhaltensregeln im Geschäftsverkehr kommt der Vermittler seinen Verpflichtungen gegenüber dem Berufsstand, den Kunden und seinen Mitarbeitern nach.

Artikel 2

Bestimmte Begriffe und Namen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung:
Immobilienmakler - PREMIUM NEKRETNINE - Immobilienagentur, Maršala Tita 162/3, 51410 OPATIJA, OIB: 13024378588, Eigentümer: SAMIR-SVEN RAKOVIĆ, mag.oec
Immobilienvermittlung sind Handlungen von Immobilienmaklern über die Verbindung des Auftraggebers mit einem Dritten sowie Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die Gegenstand einer bestimmten Immobilie sind, insbesondere beim Kauf, Verkauf, Tausch, Verpachtung, Verpachtung , etc.
Immobilien sind Partikel der Erdoberfläche, zusammen mit allem, was dauerhaft mit dem Land an der Oberfläche verbunden ist oder
darunter nach den Bestimmungen der allgemeinen Verordnung über Sachen und andere dingliche Rechte.
Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die mit einem Immobilienmakler (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, Vermieter, Mieter und sonstige mögliche Immobilienbeteiligte) einen schriftlichen Maklervertrag abschließt.
Ein Dritter ist eine Person, die ein Immobilienmakler zum Zwecke der Verhandlung mit dem Auftraggeber zu verbinden sucht
Abschluss von Rechtsgeschäften, die Gegenstand einer bestimmten Immobilie sind.
Die Maklergebühr ist der Betrag, den der Kunde dem Makler für Maklerleistungen zu zahlen hat
Die Immobilienpreise werden in Euro ausgedrückt und sind in Kuna-Äquivalent zu zahlen.

Artikel 3

Das Immobilienangebot basiert auf den schriftlich und mündlich vom Auftraggeber erhaltenen Daten. Es besteht die Möglichkeit eines Fehlers in der Beschreibung und dem Preis der Immobilie und die Möglichkeit, dass die inserierte Immobilie bereits verkauft, vermietet wurde oder der Eigentümer der Immobilie den Verkauf aufgegeben hat.
Das Angebot und die Anzeigen sind vom Empfänger (Auftraggeber) als Geschäftsgeheimnis zu wahren und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Ist dem Empfänger unseres Angebots die von uns angebotene Immobilie bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich, per E-Mail, Fax oder eingeschriebenem Brief mitzuteilen.



Artikel 4

Der Mediator ist verpflichtet, bei der Durchführung der Mediationsarbeit gewissenhaft und ehrlich und nach guten Sitten zu handeln, um Vertrauen aufzubauen, die Interessen des Auftraggebers und der Gegenpartei zu wahren und unparteiisch zu handeln, um die Arbeit unter Berücksichtigung von die Würde der Vermittlungsarbeit.

Artikel 5

Zur Wahrung der in Artikel 4 dieser Geschäftsordnung genannten Interessen wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen, der folgende wesentliche Elemente enthalten muss:

1. Angaben zum Auftraggeber
2. Angaben zum Vermittler
3. Angaben über Art und wesentlichen Inhalt des Werkes, für das es vermittelt wird
4. Höhe der Vermittlungsgebühr

Der Maklervertrag kann auch andere Weisungen an den Makler zu dem von ihm vermittelten Geschäft enthalten (zB Zahlungsfrist und -bedingungen, Gebühren, Gebührensicherungsbedingungen, Laufzeit des Mietvertrages, Sonderregelungen und Aufnahmeanweisungen). bestimmte Handlungen von Makler und Auftraggeber und ähnliches.)



Artikel 6

VERMITTLUNGSVEREINBARUNG

Der Maklervertrag verpflichtet den Makler, mit dem Auftraggeber eine Person in Verbindung zu setzen, die mit ihm über den Vertragsabschluss verhandeln würde, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm bei Vertragsabschluss eine bestimmte Provision zu zahlen.
Der Vermittlungsvertrag (im Folgenden: Vermittlungsvertrag) wird zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber schriftlich abgeschlossen.
Der Maklervertrag muss wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Angaben über den Verkauf/Kauf der Immobilie enthalten.
Ist der Mediationsvertrag nicht abgeschlossen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, dem Mediator ein Honorar zu zahlen, und zwar auch dann, wenn der Mediator nicht anderweitig nachweist, dass er bei Abschluss des Rechtsgeschäfts vermittelt hat.
Auf Drängen des Verkäufers kann der Makler aufgrund seines mündlichen Auftrages die Immobilie auf seiner Website inserieren und in das Maklertagebuch eintragen, und wenn der potenzielle Käufer Interesse an der Immobilie hat, wird er den Verkäufer informieren und eine Unterschrift leisten Vermittlungsvertrag mit dem Verkäufer, wenn der Verkäufer unterschreiben wollte, ansonsten ist der Makler nicht verpflichtet, den potenziellen Käufer mit dem Verkäufer in Kontakt zu bringen, wenn der Makler einerseits der Vermittlung nicht zustimmen oder seine Vermittlungsgebühr berechnen möchte Honorar durch den Käufer aufgrund eines schriftlichen oder mündlichen Vermittlungsauftrags mit dem Käufer .
Bei der Veräußerung einer Immobilie, die im Miteigentum mehrerer Personen steht, bedarf der Verkauf der Immobilie in Form der Annahme des Maklervertrages der schriftlichen Zustimmung aller Miteigentümer oder der Vertreter aller Miteigentümer.

AUSSCHLIESSLICHE VERMITTLUNG (sog. AUSSCHLIESSLICHE VEREINBARUNG)

Mit dem Vermittlungsvertrag kann sich der Auftraggeber verpflichten, keinen anderen Vermittler für die vermittelte Arbeit zu beauftragen (ausschließliche Vermittlung).
Die ausschließliche Mediation ist eine Verpflichtung, die durch eine besondere Mediationsvereinbarung abgeschlossen werden muss.
Hat der Auftraggeber während der Laufzeit des ausschließlichen Vermittlungsvertrages über den Vermittler über einen anderen Vermittler ein Rechtsgeschäft abgeschlossen, für das dem ausschließlichen Vermittler ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde, ist er verpflichtet, dem Vermittler die tatsächlich während der Vermittlung entstandenen Kosten zu zahlen. Ist die Höhe des Vermittlungshonorars nicht vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die tatsächlich während der Vermittlung entstandenen Kosten zu erstatten, die das Vermittlungshonorar für die Vermittlungstätigkeit nicht übersteigen dürfen.
Bei Abschluss eines Vertrages über die ausschließliche Vermittlung ist der Mediator verpflichtet, den Auftraggeber auf die Bedeutung und die Rechtsfolgen eines solchen Vertrages hinzuweisen.

II. PFLICHTEN DES VERMITTLERS

Artikel 7

Der Vermittler ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns eine Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, die einen Kauf- oder sonstigen Vertrag mit dem Ziel der Übertragung und des Erwerbs des Eigentums aushandelt, der die Beteiligung realisiert des Schulleiters.


der Mediator verpflichtet sich unter Mitwirkung und Benachrichtigung des Auftraggebers, in den Verhandlungen zu vermitteln, zu versuchen, eine Einigung zu erzielen und einen Vertrag zur beiderseitigen Zufriedenheit abzuschließen, den Auftrag des Anbieters (Verkäufer / Käufer) über die relevanten Umstände zu informieren zum Abschluss des Kaufvertrages, rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung von Einzelakten und Übergabe der erforderlichen Unterlagen an die zuständige Grundbuchabteilung des Amtsgerichts zwecks Eintragung des Eigentumsrechts bei Vertragsschluss.
Mit Abschluss eines Vertrages über die Immobilienvermittlung verpflichtet sich der Makler insbesondere:


1. Versuchen Sie, eine Person mit dem Kunden zu finden und zu kontaktieren, um ein Zwischengeschäft abzuschließen
2. Machen Sie den Kunden mit dem durchschnittlichen Marktwert von Immobilien vertraut und geben Sie eine Meinung ab
3. Warnen Sie den Kunden vor allen ihm bekannten Mängeln der Immobilie
4. Führen Sie die Kontrolle der Dokumente durch, die für die Gültigkeit der vermittelten Arbeit erforderlich sind
5. Einsicht in die Eigentums- oder sonstigen dinglichen Rechte an der betreffenden Immobilie belegen und den Auftraggeber auf offensichtliche Mängel der Unterlagen hinweisen
6. Vornahme der zur Präsentation von Immobilien am Markt erforderlichen Handlungen, geeignete Werbung für die Immobilie sowie Vornahme aller sonstigen im Immobilienvermittlungsvertrag vereinbarten Handlungen, die über die übliche Präsentation hinausgehen, zu der er berechtigt ist spezielle, vorab ausgewiesene Kosten
7. Informieren Sie den Kunden über alle rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Verpflichtungen aus dem rechtlichen
Transaktion in Bezug auf die fragliche Immobilie

8. Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Grundstücke, so ist die Zweckbestimmung des Grundstücks nach den für dieses Grundstück geltenden raumplanerischen Vorschriften zu prüfen,
9. Bieten Sie einen Überblick über Immobilien
10. Bei Verhandlungen vermitteln und sich bemühen, eine Einigung zur beiderseitigen Zufriedenheit zu erzielen
11. Persönliche Daten des Auftraggebers und andere vom Auftraggeber bestellte Daten als Geschäftsgeheimnis aufbewahren
12. Informieren Sie den Auftraggeber über alle für die beabsichtigte Arbeit relevanten Umstände, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen

Ein Vermittler gilt als dem Auftraggeber ermöglicht, mit einer anderen Person in Verbindung zu treten, um einen Vertrag auszuhandeln, wenn er es dem Auftraggeber ermöglicht hat, eine Beziehung zu einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person einzugehen, mit der er einen Vertrag abgeschlossen hat, und insbesondere Wenn:
- den Kunden oder einen Dritten direkt zur Besichtigung der fraglichen Immobilie veranlasst oder geschickt hat;
- ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und der anderen Vertragsperson organisiert, um den Abschluss des Geschäfts zu verhandeln;
- dem Auftraggeber Name, E-Mail-Adresse, Telefon-/Faxnummer einer anderen zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts berechtigten Person mitteilen oder ihm den genauen Standort der angefragten Immobilie mitteilen;

Artikel 8

Der Mediator ist verpflichtet, alle Informationen, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erlangt, und die sich auf den Mandanten, die Immobilie, für die er vermittelt oder mit dieser in Verbindung steht, oder das Geschäft, für das er vermittelt oder abschließt, als Geschäftsgeheimnis zu bewahren aufgrund besonderer Befugnisse.
Verletzt er seine Pflicht zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen, ist der Vermittler verpflichtet, den Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die Offenlegung oder Nichtbewahrung von Geschäftsgeheimnissen entstanden ist.
Es liegt keine Verletzung des Berufsgeheimnisses vor, wenn der Vermittler die Daten an Personen weitergibt, mit denen er den Kontakt zum Auftraggeber sucht, und dies für die Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vermittlungsvertrag zwingend erforderlich war .


III. PFLICHTEN DES BESTELLERS


Artikel 9

Mit Abschluss des Vertrages über die Immobilienvermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere:

Informieren Sie den Makler über alle Umstände, die für die Erbringung der Maklerleistung wichtig sind und machen Sie genaue Angaben zum Objekt
Geben Sie dem Makler alle Dokumente, die sein Eigentum an der Immobilie oder einem anderen dinglichen Recht an der vertragsgegenständlichen Immobilie belegen
Stellen Sie einen Makler und einen Dritten bereit, der daran interessiert ist, das vermittelte Geschäft abzuschließen, indem Sie die Immobilie besichtigen
Nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts, dh des Vorvertrags, mit dem er sich zum Abschluss des vermittelten Realgeschäfts verpflichtet hat, zahlen Sie dem Mediator eine Maklergebühr, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Ist ausdrücklich vereinbart, dem Mediator die während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die die üblichen Kosten der Mediation übersteigen
Informieren Sie den Makler schriftlich über alle Änderungen in Bezug auf die Arbeiten, für die er den Makler autorisiert hat

Der Besteller ist nicht verpflichtet, mit einem vom Makler gefundenen Dritten Verhandlungen über den Abschluss eines Vermittlungsgeschäfts aufzunehmen oder ein Rechtsgeschäft abzuschließen, und die anders vereinbarte Vertragsbestimmung ist nichtig.
Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz, wenn er nicht gutgläubig gehandelt hat.

NS. VERMITTLUNGSGEBÜHR

Artikel 10

Dem Makler steht ein Maklerhonorar in Höhe von insgesamt 3% + MwSt. (im Folgenden: das Honorar) gemäß der jeweils gültigen Preisliste und/oder dem Immobilienvermittlungsvertrag zu. Ausnahmsweise, was von der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Vermittler abhängt und mit der größeren Komplexität der Vertretung des Vermittlers zusammenhängt, kann die Gebühr mehr als 3% + MwSt. betragen
Der Mediator ist verpflichtet, für seine Tätigkeit ein im Mediationsvertrag festgelegtes Honorar zu erheben.
Der Mediator erwirbt den Anspruch auf Vermittlungsentschädigung in vollem Umfang unmittelbar nach Abschluss des ersten von den Vertragsparteien abgeschlossenen Rechtsaktes (Vorvertrag oder Kaufvertrag), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die Mehrwertsteuer ist in der Höhe der Gebühr nicht enthalten, da der Broker nicht im Mehrwertsteuersystem ist.

Artikel 11

Die Maklergebühr, die der Käufer für die Vermittlungsleistung beim Immobilienkauf zahlt, beträgt 3% + MwSt.
Die angegebene Gebühr von 3% + MwSt. stellt die Hälfte der Gesamtprovision dar, während die andere Hälfte der Provision ausschließlich vom Verkäufer der Immobilie gemäß den Bestimmungen des Obligationenrechts zu zahlen ist.


Artikel 12

Bietet die Partei selbst dem Mediator ein höheres Honorar als vereinbart an, kann der Mediator eine solche Vergütung erhalten, sofern diese jedoch nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu seinen Leistungen, dem Arbeitsergebnis und der finanziellen Lage der Partei steht.

Artikel 13

Der Vermittler kann das Recht auf Erstattung der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Kosten abschließen und die Vorauszahlung bestimmter Kosten für bestimmte Kosten verlangen.

Artikel 14

Im Falle einer Mediation, bei der der Auftraggeber allein oder durch einen Dritten einen Interessenten gefunden hat, kann der Mediator nach seinem Gewissen die tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft in Rechnung stellen.



V. PREISLISTE

Der Mediator ist verpflichtet, für die Mediation eine Provision zu berechnen.

AN UND VERKAUF
Die Provision wird als Prozentsatz des erzielten Gesamtkaufpreises berechnet.

Reguläre Gesamtprovision

6% + MwSt.





VERKAUF
Provision für Immobilienvermittlung

3% + MwSt., jedoch nicht weniger als 2% + MwSt.

(wird vom Verkäufer berechnet). Der Rabatt kann erst nach mehrmaliger erfolgreicher Zusammenarbeit und nach 3 (und mehr) erfolgreich realisierten Verkäufen realisiert werden.

Für Verkäufe mit einem Immobilienwert von weniger als 30.000 € wird ein einheitlicher Tarif von 7.500 Kuna erhoben.

EINKAUFEN
Maklerprovision beim Immobilienkauf

3% + MwSt., jedoch nicht weniger als 2% + MwSt.

(vom Kunden verrechnet). Der Rabatt kann erst nach mehrmaliger erfolgreicher Zusammenarbeit und nach 3 (und mehr) erfolgreich realisierten Verkäufen realisiert werden.

Für Verkäufe mit einem Immobilienwert von weniger als 30.000 € wird ein einheitlicher Tarif von 7.500 Kuna erhoben.

ERSATZ
Beim Tausch von Immobilien wird von jeder Tauschpartei eine Provision erhoben und der Prozentsatz berechnet sich aus dem Wert der Immobilie, die die Partei durch den Tausch erworben hat

2-3% + MwSt.



VERMIETUNG UND VERMIETUNG PP

VERMIETUNG UND LEASING - Provision von Vermieter und Mieter

Prozentsatz der monatlichen Miete

Minimal

75% + MwSt.

Zu vermieten oder zu leasen PP mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren

100% + MwSt.

Mindestmietdauer PP ab 5 Jahren

150% + MwSt.

VERMIETUNG UND VERMIETUNG - Provision von Vermieter und Mieter

Prozentsatz der monatlichen Miete

Mindestmiete

75% + MwSt.

Minimum für PP-Leasing

100% + MwSt.

Zur Miete oder Pacht von 1 bis 5 Jahren

100% + MwSt.

Mindestmietdauer 5 Jahre oder länger

150% + MwSt.




SIE. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 15

Der Vermittler muss über angemessene Geschäftsräume verfügen, in denen er seine Tätigkeit ausübt, und muss während der Bürozeiten erreichbar sein.
Der Mediator ist verpflichtet, die Gegenstände zu erfassen, aufzubewahren und die ihm von den Parteien anvertrauten Akten aufzubewahren.
Es wird empfohlen, dass der Mediator auf Grundlage der vereinbarten Zusammenarbeit den Rechtsbeistand einer Anwaltskanzlei in Anspruch nimmt.


VII. KÜNDIGUNG DES VERTRAGS

Artikel 16

Der Mediationsvertrag wird für die Dauer von 36 Monaten abgeschlossen und endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, es sei denn, ein Vertrag, für den eine Mediation abgeschlossen wurde, ist innerhalb dieser Frist oder durch Kündigung einer der Vertragsparteien zustande gekommen.
Der Auftraggeber erkennt die Vermittlung auch nach Ablauf des Vertrages an, wenn die Kontaktaufnahme mit einem Dritten während der Vertragslaufzeit erfolgte.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag einseitig vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist er verpflichtet, dem Mediator alle bis zur Vertragsbeendigung angefallenen Vermittlungskosten innerhalb von 7 (sieben) Tagen zu erstatten.
Bei Beendigung des Vertrages wegen Fristablaufs stehen den Vertragsparteien keine Ansprüche gegeneinander zu.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler die entstandenen Kosten zu erstatten, für die ausdrücklich anders vereinbart wurde, dass der Auftraggeber diese gesondert vergütet.
Wenn der Auftraggeber innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrages ein Rechtsgeschäft mit der Person abschließt, mit der ihn der Vermittler verbunden hat und für die der Vermittler während der Vertragslaufzeit vermittelt hat, ist er verpflichtet, das Vermittlerhonorar in voller Höhe zu zahlen , sofern nicht anders vereinbart.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 17

Für die Beziehungen zwischen dem Vermittler und der Agentur und anderen betroffenen Personen, die nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlervertrag geregelt werden, gelten die Bestimmungen des Immobilienvermittlungsgesetzes und des Schuldrechtsgesetzes.
Für gerichtliche Streitigkeiten ist das Gericht in Rijeka zuständig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 18 (DSGVO)

Mit der Unterzeichnung des Maklervertrages erteilt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis gegenüber der Immobilienagentur PREMIUM NEKRETNINE zur Nutzung der OIB, der persönlichen Identifikationsnummer und weiterer Daten aus dem Vertrag und bestätigt, dass er über die Datenverwendung informiert wurde und mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist Bedingungen.
Die Agentur PREMIUM NEKRETNINE kann die oben genannten Daten verwenden, um den Kunden zu identifizieren und die Eigentumsinteressen an den Geschäften von PREMIUM NEKRETNINE zu schützen.
Die Informationen gelten als geheim und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, diese Informationen sind zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten erforderlich.

Artikel 19 (COOKIE-RICHTLINIE)
Damit diese Seiten ordnungsgemäß funktionieren und um die Nutzung dieser Seiten überwachen zu können, um die Servicequalität zu verbessern, muss diese Seite eine kleine Menge an Informationen auf Ihrem Computer speichern, die sog. "Plätzchen". Diese Praxis wird von fast allen Seiten im Internet verwendet und es ist fast unmöglich, das Internet ohne "Cookies" zu nutzen.
Diese Websites verwenden zwei Arten von Cookies:
Temporäre Cookies – sog. „Sitzungscookies“, diese Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website und der Benutzernavigation sowie für die Verwendung von Kontaktformularen erforderlich.
Traffic-Messung - Wir verwenden Google Analytics, um den Seitenverkehr zu messen. Wenn Sie es blockieren möchten, erhalten Sie weitere Informationen unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout
Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von „Cookies“ wie in diesem Dokument beschrieben zu. Cookies können in den Einstellungen Ihres Internetbrowsers konfiguriert und auf Wunsch blockiert werden.

In Bewerbung ab 25.05.2018.